KURS AUF BARRIEREFREIHEIT –
SIND SIE BEREIT FÜR DIE NEUEN VORGABEN?
KURS AUF BARRIEREFREIHEIT –
SIND SIE BEREIT FÜR DIE NEUEN VORGABEN?
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Barrierefreiheit wird Pflicht:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 heißt es: Barrierefreiheit ahoi! Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind dann gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote für alle zugänglich zu machen. Diese gesetzliche Vorgabe hat einen guten Grund: 16 % der Bevölkerung in Deutschland lebt mit einer dauerhaften Behinderung und benötigt barrierefreie Zugänge, um digitale Inhalte optimal nutzen zu können.
Warum das wichtig ist und wir gemeinsam Verantwortung tragen
Als Fullservice-Werbeagentur sehen wir es als unsere Verantwortung, das Internet zugänglich für alle zu machen. Barrierefreiheit eröffnet Menschen mit Behinderung den Zugang zu wichtigen Inhalten und macht Ihre Marke für alle nutzbar. Wir unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen – von der EN 301 549 über die Erklärung zur Barrierefreiheit bis zur Möglichkeit, bestehende Barrieren schnell und einfach zu melden.
Nehmen wir gemeinsam Kurs auf eine barrierefreie Zukunft und sorgen dafür, dass Ihr Webauftritt „alle Mann an Bord“ hat!
BARRIEREFREIHEIT IM VERGLEICH:
SO SIEHT IHRE WEBSITE MIT UND OHNE HINDERNISSE AUS
Der Stichtag rückt näher! Ab dem 28. Juni 2025 tritt das neue Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit in Kraft – und dann sind barrierefreie Websites kein „Nice-to-have“ mehr, sondern Pflicht. Seien Sie bereit und setzen Sie jetzt die Segel Richtung Zukunft!
- Sinnvolle Hierarchie der Inhalte auf der Webseite
- Gut lesbare Schriften
- Ausreichende Kontraste
- Möglichkeit, schnell und einfach Barrieren zu melden
- Einfache Sprache, für jede Person gut verständlich
- Bilder müssen mit guten alternativen Beschreibungstexten ausgetattet sein, um die Ausgabe für Screenreader zu optimieren
Leinen los Richtung Barrierefreiheit! Machen Sie jetzt den kostenlosen Check und bringen Sie Ihre Webseite auf den richtigen Kurs!
Die POUR-Prinzipien der Barrierefreiheit
POUR basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und bietet einen strukturierten und ganzheitlichen Ansatz zur Barrierefreiheit im Internet.
SELBST-CHECK
IST IHRE WEBSITE BEREIT FÜR DIE BARRIEREFREIE ZUKUNFT?
Beantworten Sie die folgenden Fragen, um herauszufinden, ob Ihre Website bereits wichtige Barrierefreiheit-Anforderungen erfüllt und auf dem richtigen Weg ist.
Checkliste
Gute Lesbarkeit gewährleisten
Ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe?
Möglichkeit, Schriftgrößen individuell anzupassen?
Volle Kontrolle ermöglichen
Links und Schaltflächen sind groß genug und über alle Eingabegeräte steuerbar?
Deutliche Fokus-Hervorhebung zur einfachen Orientierung?
Mehrere Sinne ansprechen
Optimierte HTML-Strukturen machen Inhalte für Screenreader lesbar?
Detaillierte ALT-Texte vermitteln die gleichen Informationen wie Bilder?
Untertitel und Audiobeschreibungen machen Videos für alle zugänglich und verständlich?
Verständliche Sprache wählen
Einfache Sprache ohne verschachtelte Sätze, unbekannte Fremdwörter und Abkürzungen?
Klare Hierarchisierung und Strukturierung der Inhalte?
Einfache Interaktion sicherstellen
Formularfelder und interaktive Elemente sind mit einer eindeutigen Beschriftung verknüpft?
Felder und Elemente können per Tastatur in logischer Reihenfolge angesprungen werden?
Möglichkeit, bestehende Barrieren schnell und einfach zu melden?
Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit „Nein“ beantworten müssen, dann besteht Handlungsbedarf. Sichern Sie sich jetzt Ihren kostenlosen Barrierefreiheits-Check und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Website den Anforderungen des neuen Gesetzes entspricht!
LASSEN SIE UNS GEMEINSAM BARRIEREN ABBAUEN –
HIER KOSTENLOSEN WEBSITE-CHECK ANFORDERN
Nutzen Sie die Chance, Ihre Website auf den neuesten Stand der Barrierefreiheit zu bringen. Mit unserem kostenlosen Check erhalten Sie konkrete Einblicke und Empfehlungen, die Ihnen den Weg zur digitalen Inklusion ebnen.
FAQ: IHRE FRAGEN ZUR BARRIEREFREIHEIT –
WIR HABEN DIE ANTWORTEN
Es betrifft alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten. Die nach dem 28. Juni 2025 angebotenen Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein. Das betrifft zum Beispiel Produkte wie Computer, Tablets und Smartphones. Weiterhin betrifft es Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, das schließt Webseiten, insbesondere Online-Shops, aber auch andere Dienstleistungen, wie Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken ein.
Das Gesetz gilt nicht für Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielen. Diese Unternehmen sind von den Barrierefreiheitsanforderungen befreit, da die Umsetzung der Vorgaben für sie unverhältnismäßig hohe Kosten und Aufwand mit sich bringen könnten.
Mittlere Unternehmen, das sind Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro, können von bestimmten Anforderungen des Gesetzes befreit sein, wenn sie nachweisen können, dass die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.
Beispiel: Handwerkerbetriebe bieten auf ihren Webseiten die Möglichkeit an, Termine über eine Kalendermaske zu vereinbaren. Hat ein Handwerksbetrieb 5 Mitarbeitende muss er die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllen. Beschäftigt der Betrieb aber mehr als 10 Mitarbeitende, muss die Webseite inkl. Terminbuchung und Kontaktformular barrierefrei sein.
Digitale Barrierefreiheit sorgt dafür, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – Zugang zu digitalen Inhalten haben. Das umfasst Anpassungen für Screenreader, klare Strukturen, Tastatursteuerung und mehr.
Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz zielt darauf ab, den Zugang für alle Menschen zu verbessern.
Ihre Website muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen. Dazu gehören die Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit und eine Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen.
Barrierefreiheit macht Ihre Marke für alle zugänglich und hilft Menschen mit Behinderung, Inhalte problemlos zu nutzen. Eine zugängliche Website zeigt Verantwortung und schafft Inklusion.
Die EN 301 549 ist ein Standard für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie legt Anforderungen fest, die Websites erfüllen müssen, um den Zugang für alle sicherzustellen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit informiert Nutzer*innen darüber, welche Inhalte auf Ihrer Website barrierefrei sind und welche möglicherweise (noch) nicht. Sie ist ab 2025 für viele Websites Pflicht.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören ausreichende Kontraste, Tastatursteuerung, Alt-Texte für Bilder, strukturierte Überschriften und die Kompatibilität mit Screenreadern.
Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Barrierefreiheits-Check an, der aufzeigt, welche Barrierefreiheitsanforderungen Ihre Website bereits erfüllt und welche Anpassungen sinnvoll sind.
Regelmäßige Überprüfungen und Schulungen für das Team helfen, die Barrierefreiheit auf dem neuesten Stand zu halten. Auch kleine, fortlaufende Anpassungen und Updates sind sinnvoll.
Stellen Sie eine Kontaktmöglichkeit bereit, über die Nutzer*innen Barrieren melden können. So können Sie gezielt auf Feedback reagieren und Ihre Website weiter verbessern.